Monikas Rechtskrampf
Das Kapitel heißt nicht Rechtskampf sondern Rechtskrrrampf.
Heute heißt die Inhaberin dieser Homepage Monika Donner und in ihrer Geburtsurkunde steht unter Geschlecht: "weiblich". Auf dem Weg dorthin lagen einige behördliche Steine, die es für sie und andere aus dem Weg zu räumen galt. Obwohl Monika weiß, dass sie nicht (nur) ihr Ego ist, braucht sie eines, um ihr Selbst durch den materiellen Dschungel zu navigieren. Dem sozialen Druck, sich einer anpassenden Operation zu unterziehen, hat sie nicht nachgegeben. Zur Klarstellung sei gesagt: Wer eine geschlechtsanpassende Operation (gaOp) will, soll sie machen lassen. Wer es für sein Seelenheil braucht, sich Penis, Hoden und Samenleiter wegoperieren und eine sogenannte Neovagina formen zu lassen, der soll es bitte tun. Bei Monika stellen sich allerdings schon beim Gedanken daran die Nackenhaare auf. Dies auch, weil keine Operation der Welt ein anderes biologisches Geschlecht erschaffen, sondern nur das alte äußerlich anpassen kann, wie ja schon der Name der Operation sagt. Zur Aufrechterhaltung einer künstlich bipolaren Geschlechterwelt möchte Monika sich nicht körperlich zurechtschneiden, unfruchtbar machen und seelisch verstümmeln lassen. Sie hat einen Weg gefunden, Weibliches und Männliches in sich zu vereinen und sich als Gesamtwesen zu lieben. Wer das nicht akzeptieren kann, befindet sich im Kampf mit ihrem Ego. Sie hat gelernt zu kämpfen und kämpft auch, wenn es nicht friedlich geht.
Es folgt nun Behördliches aus dem Leben einer Transfrau ohne gaOp. Als solche ihr weibliches soziales Geschlecht rechtlich abzusichern und einen ersten weiblichen Vornamen zu wählen, schien im 21. Jahrhundert gelinde gesagt "nicht ganz einfach" zu sein. Ohne sich zu einer genitalverändernden Operation zwingen zu lassen, hat Monika sich jedoch einen sogenannten Randvermerk "Weiblich seit ... " im Geburtenbuch und einen wirklich weiblichen ersten Vornamen erkämpft. In Österreich wurden nämlich bis vor kurzem transidente Menschen, darunter einige von Monikas Freundinnen, durch die Behörden indirekt zu schwerwiegenden operativen Eingriffen gezwungen, indem man ihnen ohne solche Operationen die rechtliche Anerkennung als Frauen – entgegen der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) – verweigerte. Dasselbe gilt im umgekehrten Sinn auch für Transmänner, also ehemalige Frauen, die als Männer leben.
Privatkrieg gegen staatliche Windmühlen gewonnen
Da sich Monika sich zum Frausein entschieden hatte und auch nicht länger zusehen wollte, welch enormer psychischer Druck auf Betroffene ausgeübt wird, hat sie, nach einigen gescheiterten freundlichen Versuchen, den Papierkrieg mit dem Innenministerium (BMI) aufgenommen; und – gemeinsam mit Michaela Pilz – zuerst eine Schlacht und dann den Krieg gewonnen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Monika nämlich Recht gegeben, dass ein schwerwiegender Eingriff wie der einer gaOp keineswegs Voraussetzung zur Personenstandsänderung, in ihrem Fall von männlich auf weiblich, ist. Nach dieser gewonnen Papierschlacht und einer Strafanzeige gegen die Leitung des Innenministeriums - flankiert von Berichten in Fernsehen, Printmedien und Internet - konnten es die Verwaltungsbehörden nicht weiterhin riskieren, die Entscheidungen der Höchstgerichte zu ignorieren …
Der ganze Affenzirkus war nur nötig, weil wir einen Gesetzgeber haben, der lieber kindische Sandkistenspielchen um seine lächerliche politische Macht betreibt, anstatt konstruktiv zu arbeiten. Dazu kommt das vielfach zu beobachtende Phänomen, dass man in den Beamtenburgen kaum auf entscheidungsfreudige Individuen trifft. Entscheidungsfreudigkeit wird einerseits den "kleinen" Beamten nur ganz selten eingeräumt und andererseits von "höheren" Beamten so gut wie nicht praktiziert. Eine Fehlentscheidung, d.h. eine mit der politischen Couleur der Ressortleitung nicht korrespondierende Entscheidung könnte schließlich den Arbeitsplatz kosten.
Während die einen verbale Dauerheißluft blasen, werden alle unmittelbar Beteiligten durch die Gesamtsituation belastet: Der rechtsunterworfene Bürger und das "arme Schwein" (Beamte), das den durch Obrigkeiten (Politik) fabrizierten Mist dem Bürger erklären und sich damit unbeliebt machen muss. Der Einfluss der virulent sexuellen, antichristlichen Katholikenzentrale Vatikan auf die vermeintlich christliche ÖVP muss so stark sein, dass sich das Parlament trotz mehrfacher Interventionen bis jetzt nicht dazu durchringen konnte, eine gesetzliche Regelung für transsexuelle Menschen zu schaffen, die den Anforderungen des internationalen Menschenrechts gerecht wird. Soweit zum Thema gelebtes Christentum.
Operationszwang auch in Deutschland, der Schweiz und Italien aufgehoben
Was Michaela Pilz und Monika Donner in Österreich erreicht hatten, beeinflusste auch die deutsche, schweizer und italienische Rechtsprechung. Im Jänner 2011 hob nämlich das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einige Bestimmungen des Transsexuellengesetzes (etwas, das man in Österreich immer noch nicht hat) wegen Verfassungswidrigkeit auf. Das deutsche BVerfG wies bei seinen Erwägungen ausdrücklich auf die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshof im Falle Monika Donners hin. Hauptsächlich ging es dem BVerfG darum, dass Transsexuelle auch dann eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen können, wenn sie sich keiner gaOp unterzogen haben. Es darf dabei, so das BVerfG, hinsichtlich des Personenstands nicht auf eine gaOp abgestellt werden. Deutsche Transsexuelle können daher seit 11. Jänner 2011 auch ohne diese Operation und ohne sich dauernd fortpflanzungsunfähig machen zu lassen, personenstandsrechtlich im empfundenen und gelebten Geschlecht Anerkennung finden. Ähnliches gilt für die Schweiz und Italien. Mehr dazu unter "Personenstand"
